Helferinnen und Helfer

  • Sind an jedem Anlass willkommen, den ohne diese wird ein Anlass meist unerschwinglich.
  • Werden grundsätzlich entschädigt.
  • Ein Helfer kann wählen zugunsten wem seine Entschädigung ausbezahlt werden soll:
    • Zugunsten eines beliebigen Vereins im Dorf (z.B. Dorfverein, Musikverein, TVM, FCM etc.)
    • Zugunsten sich selbst um z.B. das Sackgeld aufzubessern.

Die Höhe der Entschädigungen soll flexibel bleiben. Das Ziel ist es diese jeweils anhand der Erträge eines Anlasses dynamisch nach Ergebniss anzupassen.

Als mindest Betrag haben wir vorerst Fr. 5.-  pro Stunde festgelegt.

Anfang November 2022, der Vorstand